Ein Unfall mit einem Wildtier kann für die Insassen sowie für das Wildtier tödlich enden. Wir bedauern sehr das Beispiel der Autolenkerin auf der A1 bei Mägenwil nehmen zu müssen. Das angefahrene Reh flog über die Motorhaube und durch die Frontscheibe, wodurch die Lenkerin tödlich verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich im April 2021.

Deshalb ist es wichtig zu verstehen, dass wir Menschen nicht alleine unterwegs sind

Wir haben dazu einen Artikel geschrieben und ein Video gedreht, der mit Wärmebildkamera bestens aufzeigt, was obwohl Sie es nicht sehen eben dennoch da ist.


  • Wir sind nicht alleine auf der Strasse

    Wir sind nicht alleine auf der Strasse

    Wir haben uns spontan entschieden eine 15 Minütige Fahrt zu machen, um zu testen, ob schon kurz nach dem Eindämmern, um 18:30 Uhr, Wildtiere unterwegs sind. Das Resultat ist absolut […]


Überall in der Schweiz müssen Sie mit Wildtieren rechnen. Pro Stunde sterben 2 Wildtiere! Liebe Besucherin und liebe Besucher unserer Homepage: Das geht zu weit, helfen Sie uns, indem Sie Ihrer Familie und Freunden von unserer Page erzählen und indem Sie langsam fahren!

Vor allem an Waldrändern, im Wald und bei Feldern gilt vorausschauend zu fahren. Fahren Sie immer der Situation angepasst und bedenken Sie, dass sie 40 m länger brauchen bei Tempo 80 Km/h um zum Stillstand zu kommen als bei 60 Km/H. 

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge ist eben eine Höchstgeschwindigkeit und nicht etwa ein empfohlener Wert, “Muss Wert” oder Sollwert! Das schlimmste, was Sie machen können, ist auf einen verärgerten Autofahrer, der sich nun hinter sie stellt und nervt zu achten. Fahren Sie so wie Sie es für richtig halten, Sie tragen die Verantwortung! Im Strassenverkehrsgesetz steht zudem folgendes über Höchstgeschwindigkeiten:

“unter günstigen Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen”: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können. Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.

(Art. 32 Abs. 2 SVG)

Überlegen Sie sich also gut wie schnell sie durch einen Wald fahren und wir empfehlen ihnen in einem Wald nie zu überholen, es sei denn es ist Taghell und Sie müssen beispielsweise einen Traktor überholen. Kein Termin ist ihr Leben oder das Leben eines Wildtieres wert!

Da ein Tier eine andere Hirnstruktur hat als wir Menschen, kann es keine logischen Schlussfolgerungen ziehen, wie z.B. wie schnell sie fahren. Dazu kommt, dass viele Wildtiere wie beispielsweise das Reh sogenannte Bewegungsseher sind. Sie sehen daher primär Bewegungen und versuchen zu verstehen, was sich bewegt. Das Reh nimmt somit das Fahrzeug als eine Bewegung wahr und versucht abzuwägen, was das genau bedeutet. Bei starken Scheinwerfern wird das Reh etwa gleich viel sehen wie sie in einem Solarium oder wenn Sie von einem Blitzlicht überrascht werden. Geblendet wird es dastehen und in die Lichtquelle blicken. Es gilt zu beachten, dass Wildtiere in den seltensten Fällen alleine unterwegs sind. Wie Sie wissen und einmal gelernt haben, kommt nach einem Fussall, ein Kind über die Strasse zu rennen! Dasselbe können Sie sich bei Wildtieren merken, denn meistens kommt ein Tier gefolgt von weiteren Tieren. Eine Rotte Wildschweine kann problemlos aus über 20 Tieren bestehen!

Wenn Sie jetzt langsam genug gefahren sind, können Sie bremsen, die Lichtquelle reduzieren und falls nötig hupen, damit das Wildtier die Strasse verlässt. Wenn Sie überrascht werden oder zu schnell fahren bleibt ihnen leider nichts anderes übrig als weiter auf der Strasse zu bleiben und zu bremsen. Halten Sie sich am Steuerrad fest, bremsen Sie stark! Was sie nie, nie und gar nie machen sollten ist ein Ausweichmanöver starten. Sie gehen die Gefahr ein, sich und die Insassen sowie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Zudem, auch wenn das völlig komisch klingt, wird es schwierig zu beweisen, dass es ein Unfall mit einem Wildtier darstellt. Soll heissen, wenn Sie einen Schaden oder gar einen Totalschaden erleiden und kein Wildtier vorhanden ist, wird es schwierig zu beweisen, was genau passiert ist. Man könnte nun auch behaupten Sie hätten ihr Fahrzeug nicht beherrscht, was ausgeprägte Konsequenzen haben kann. Was wir auch schon gesehen haben ist, dass genau das Ausweichmanöver dazu führte, dass das Wildtier angefahren wurde.

Zur Auffrischung:

  1. Anhalten und Warnblinker einschalten.
  2. Unfallstelle sichern
  3. Polizei Tel. 117 anrufen
  4. Wildtier auf keinen Fall nähern
  5. Auf Polizei, Wildhüter, Jäger oder Tierarzt warten

Fassen Sie das Tier auf keinen Fall an, auch nicht, wie in Deutschland oft gesagt wird, wenn Sie denken, es sei tot. Warten Sie stattdessen auf die Polizei, den Tierarzt oder Jagdaufseher. Diese Fachkräfte sind ausgebildet und ausgerüstet, mit der Situation umzugehen. Bleiben Sie ruhig, atmen Sie durch und trösten Sie sich, dass ihnen und den Insassen nichts passiert ist. 

Wenn Sie unsere Checkliste einhältst, bist du klar im Vorteil!

Aufgepasst!

Nicht melden ist an sich schon strafbar! Bei nicht Melden machst du dich ggf. der Tierquälerei strafbar! Wenn du das Wildtier mitnimmst, machst du sich der Wilderei strafbar! Deshalb raten wir in jedem Fall direkt die Polizei zu informieren.

Ausweichmanöver Baselland 09.12.21

Füllinsdorf BL: Am Donnerstagabend, 09. Dezember 2021, kurz nach 21.00 Uhr, ereignete sich in der Giebenacherstrasse in Füllinsdorf BL ein Selbstunfall. Der Lenker des involvierten Personenwagens wurde dabei leicht verletzt.

Quele: baselland.ch


Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein 22-jähriger Personenwagenlenker in der Giebenacherstrasse Richtung Giebenach. Ausgangs einer langgezogenen leichten Rechtskurve mit rechtsseitig steil ansteigendem Strassenbord realisierte der Lenker ein Wildtier (Reh) auf der Fahrbahn. Durch ein Ausweichmanöver konnte er die Kollision mit dem Reh verhindern, verlor dabei jedoch die Herrschaft über seinen Personenwagen und kollidierte folglich mit dem rechtsseitigen Strassenbord.

Der leicht verletzte Fahrzeuglenker wurde durch den Sanitätsdienst zur Kontrolle in ein Spital gebracht.

Der beschädigte Personenwagen musste durch einen Abschleppdienst aufgeladen und abtransportiert werden.