UPDATE, 24.11.2022, Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet
Bern, 24.11.2022 – Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit wollen sie die weitere Ausbreitung der Seuche verhindern.
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen deshalb vorbeugende Massnahmen für die ganze Schweiz. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Vorschriften für Geflügelhaltende gelten in der ganzen Schweiz
Ab Montag, dem 28. November 2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:
- Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
- Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
- Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.
Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» kann vorläufig weiterhin verwendet werden.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch mit nur wenigen Tieren – obligatorisch.
Vogelgrippe europaweit auf dem Vormarsch
In den letzten zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6 000 Fälle von Vogelgrippe auf. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen. Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an. Somit steigt auch das Risiko, dass Wildvögel das Virus ins Inland einschleppen und die Gefahr ist nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. Das Risiko ist zurzeit besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.
Fachleute hatten mit ersten Fällen in der Schweiz gerechnet. Somit war der Nachweis des Vogelgrippe-Virus in einer privaten Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich keine Überraschung. Betroffen waren zwei tot aufgefundene Vögel – ein Graureiher und ein Pfau. Das Veterinäramt Zürich hat den Betrieb gesperrt und Sanierungsmassnahmen veranlasst. In der näheren Umgebung wurden eine sogenannte Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Dort gelten für die Geflügelhaltenden strenge Schutz- und Hygienemassnahmen, um eine Verschleppung des Virus zu unterbinden. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden des Kantons Thurgau.
Verendete Vögel nicht berühren
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch
Links
Herausgeber
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch
So helfen Sie!
Um eine Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweizer Wildvogelpopulation früh zu entdecken, sollen tot aufgefundene Wildvögel beprobt und untersucht werden.
- TIER LIEGEN LASSEN
- TIER NICHT ANFASSEN
- JAGDAUFSEHER KONTAKTIEREN (WENN SIE NICHT WISSEN WIE, RUFEN SIE DIE POLIZEI AN)
- AUSSCHAU HALTEN NACH WEITEREN TOTEN TIEREN
- WARTEN BIS DER JAGDAUFSEHER:IN DA IST UND ALLES ERKLÄREN
Wenden Sie sich an Ihren Jagdaufseher
Bei anderen Kantonen finden Sie die Angaben des Jagdaufsehers beim Kanton oder der Kantonalen Polizei.
Meldung an den Veterinärdienst
Der Jagdaufseher oder die Jagdaufseherin meldet den Fund am gleichen Tag dem Veterinärdienst per Mail an mit Betreff „Wildvogel-Beprobung AI“ mit folgenden Angaben:
· Anzahl Vögel
· Art Wildvögel (wenn möglich genaue Bezeichnung)
· Datum Fund
· Koordinaten des Fundes
· Kadaversammelstelle
· Kontaktangaben Jagdaufseher (Name, Tel. Nr.)
Der Veterinärdienst wird sich danach um die Beprobung des Wildvogels kümmern.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie beim BLV unter Vogelgrippe beim Tier (admin.ch) .
Die Schweizerische Vogelwarte stellt eine Hilfe zur Bestimmung der Schweizer Vogelarten unter vogelwarte.ch – Vögel der Schweiz .