Was für ein Zufall! Beim beobachten,ob wir Wildtiere sehen, haben wir uns ganz ruhig an einen schönen Ort platziert. Plötzlich knackst es vor uns und etwas kommt auf uns zu. Ist es ein Dachs? Bisam? Fischotter? Nutria? Nein, es ist kaum zu fassen, es muss ein Biber sein. Er kommt immer näher und näher, bis er drei Meter vor uns die Strasse überquert. Der Schwanz deutet eindeutig auf einen Biber.

Das Bundesamt für Umwelt führt aus;

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der Biber in der Schweiz ausgerottet. Ab den 1950er-Jahren hat man ihn wieder angesiedelt. Heute leben rund 2800 Tiere in der Schweiz. Das BAFU hat ein Konzept Biber erarbeitet, das den Umgang mit dieser Art regelt.

Biber

Vor 200 Jahren verschwand der Biber wegen intensiver Bejagung aus der Schweiz. Mitte des 20. Jahrhunderts wurde er wieder angesiedelt und steht seit 1962 unter Schutz. Seitdem hat sich der Biber weit ausgebreitet und besiedelt heute die grossen Mittellandflüsse und -seen. Geeignete Lebensräume findet der Biber in langsam fliessenden und stehenden Gewässern mit grabbaren Ufern unterhalb 700 m.ü.M. Da der Biber noch nicht alle geeigneten Lebensräume flächendeckend besiedelt hat, ist mit seiner weiteren Ausbreitung über die nächsten Jahrzehnte zu rechnen.

Der Biber kann durch seine Aktivitäten Schäden in der Forst- und Landwirtschaft verursachen. Diese Schäden nehmen zwar volkswirtschaftlich wenig Bedeutung ein, sie können jedoch für einen einzelnen Bewirtschafter relevant sein. Grössere Schäden können an Infrastrukturanlagen im Gewässerraum, wie z. B. landwirtschaftliche Uferwege, Fuss- und Wanderwege, Hochwasserschutzbauten entstehen.

Konzept Biber

Das BAFU hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den zuständigen Interessensgruppen ein Konzept Biber entwickelt. Ziel der Vollzugshilfe ist es, den Umgang mit dem Biber zu regeln, um eine selbständig überlebensfähige Biberpopulation in der Schweiz langfristig zu ermöglichen.

Das Konzept zeigt die positiven Auswirkungen der Biberaktivitäten für die Artenvielfalt in und an den Gewässern sowie die möglichen Konflikte mit dem Biber auf. Es legt einheitliche Kriterien für die Umsetzung von Präventionsmassnahmen und die Entschädigungen von Biberschäden fest. Ausserdem werden die Kriterien für Massnahmen an Biberdämmen und -bauen sowie am Biberbestand definiert.