Es ist so weit, die ASP (Afrikanische Schweinepest) rückt näher an die Grenze zur Schweiz. Der erste Fall in Baden-Württemberg, genau dem Bundesland, welches an die Schweiz grenzt, wurde gestern bei einem Mastschwein entdeckt.

Wie die Schweiz reagieren wird, ist noch offen!

Schweinemast-Mastschwein
© agrarfoto.com/Zwicklhuber Schweinemast (Symbolfoto) – in einem Mastbetrieb im Kreis Emmendingen in Baden-Württemberg ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, gibt es in Baden-Württemberg einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einer Hausschweinehaltung. 

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ereignete sich in einem Schweinemastbetrieb im Kreis Emmendingen (Baden-Württemberg). Das geht aus dem Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts hervor.

Kerngebiet liegt um die Gemeinde Forchheim am Kaiserstuhl

Das Kerngebiet des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest rund um die betroffene Schweinehaltung liegt laut Tierseucheninformationssystem rund um die Gemeinde Forchheim am Kaiserstuhl. Der Kreis Emmendingen liegt nur wenige Kilometer von Freiburg sowie von der französischen Grenze entfernt. Der ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg ist der erste in Süddeutschland.

Was sagt das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg zum Ausbruch der ASP?

ASP-Restriktionszonen in Baden-Württemberg
© FLI Das Friedrich-Loeffler-Institut hat nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest diese Karte der ASP-Restriktionszonen in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Auch das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg bestätigte zwischenzeitlich den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Emmendingen am 25. Mai. Die Behörden hätten umgehend alle notwendigen Massnahmen ergriffen, damit sich die ASP nicht weiter ausbreite. Das Ministerium verweist darauf, dass neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen könne, die weitere Ausbreitung der Tiersuche zu verhindern. Für 12 Uhr ist am 26. Mai eine Pressekonferenz des Ministeriums geplant.

Quelle: Agrarheute, Kathrin Führesam Donnerstag, 26.05.2022 – 08:59

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich – ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern – zusehends in Europa.

So hat sich die ASP in Europa verbreitet

Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten ASP-Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die das ASP-Virus enthielten. In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien und von dort aus immer weiter westwärts aus.

Keine Gefahr für Menschen

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschliesslich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar; auch nicht beim etwaigen Verzehr von mit dem ASP-Virus kontaminiertem Schweinefleisch.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Lebensmittel als Infektionsquelle

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.

Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus ausserordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende – auch Jagdreisende – und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemassregeln beachten.

Die Verwahrstellen in Baden-Württemberg