In den letzten Wochen wurden mehrere hundert Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe getestet, so auch eine Möwe aus dem Aargau. Diese hohen Fallzahlen zeigen, dass der Infektionsdruck der Vogelgrippe und damit das Risiko der Ansteckung von Hausgeflügel durch Wildvögel weiterhin hoch ist.

Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen die schweizweiten Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe vorläufig bis zum 30. April 2023 verlängert.

Für Aargauer Geflügelhaltungen sind weiterhin die Artikel 7 bis 9 der entsprechenden Verordnung relevant. Sie schreiben vor, mit welchen Massnahmen Tierhaltende ihr Geflügel vor einer Einschleppung der Vogelgrippe schützen müssen.

  • Die wichtigsten Massnahmen sind:
  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Geschützt bedeutet, dass Futter- und Tränkestellen nicht zugänglich sind für Wildvögel und dass Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gesichert sind. Ist dies nicht möglich, halten Sie das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.

Weitere nützliche Informationen und Unterlagen zur Vogelgrippe beim Tier und zu Hygienemassnahmen finden Sie auf der Seite des Bundes Vogelgrippe beim Tier (admin.ch) oder auf unserer

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/tiergesundheit/tierseuchen/vogelgrippe?jumpto=MjM2NzQ1Ny85NmUzY2Y0MS1hZTc2LTQxNjEtODQ5Zi1jMmFjMjIwNDdjYjY

Webseite Vogelgrippe – Kanton Aargau (ag.ch).