Die einen freut’s, die anderen beklagen Schäden oder fürchten Krankheiten: Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) ist mittlerweile in vielen Dörfern und Städten der Schweiz heimisch geworden. Rotfüchse sind äusserst anpassungsfähig. Die Wohngebiete des Menschen bilden für sie einen äusserst günstigen Lebensraum.

Was kann ich tun für einen konfliktarmen Umgang mit dem Rotfuchs?

Begegnung

Füchse sind Wildtiere und gehen den Menschen in bejagten Gebieten aus dem Weg. Füchse sollen die natürliche Distanz zum Menschen behalten, sie können sonst aufdringlich werden. Deshalb:

Keine Füchse füttern.
Katzen- und Hundefutter nachts nicht draussen stehen lassen.
Nicht mit Jungfüchsen spielen.
Füchse niemals in die Wohnung lassen.
Füchse, die Anzeichen von Zahmheit zeigen, verscheuchen oder dem lokalen Jagdaufseher melden.

Fuchsbandwurm

Das Risiko für den Menschen, sich mit Fuchsbandwurm anzustecken, ist sehr gering. Trotzdem sollte man sich an folgende Empfehlungen halten:

Beeren, Fallobst, Gemüse und Salat vor dem Verzehr gut waschen. Bei abgekochten Nahrungsmitteln besteht keine Infektionsgefahr. Hunde und Katzen regelmässig entwurmen.
Fuchskot aus dem Garten entfernen (der Kehrichtabfuhr mitgeben).

Tollwut

Die Schweiz und die Grenzzonen sind tollwutfrei. Die Impfung der Füchse gegen Tollwut hat sich international bewährt. Die gefürchtete Tierseuche ist heute in Westeuropa weitgehend unter Kontrolle, wenn auch gelegentlich Seuchenzüge auftreten (aktuell in Italien).

Haustiere

Ausgewachsene, gesunde Katzen sind wehrhaft. Füchse bedeuten in der Regel keine Gefahr für sie. Junge und geschwächte Katzen können jedoch von Füchsen erbeutet werden. Deshalb:

Junge Katzen über Nacht im Haus behalten.
Geflügel und kleinere Haustiere wie Meerschweinchen und Kaninchen nur im sicheren Gehege ins Freie lassen.
Gehegegitter 30–50 cm in den Boden eingraben und oben abdecken.

Abfall / Gegenstände

Tiere mit einer guten Nase riechen den Braten im Abfallsack – Füchse und Marder wie Katzen oder Hunde. Deshalb:

Abfallsack erst am Morgen vor der Abfuhr bereitstellen.
Auch andere Gegenstände (z. B. Schuhe, Gartenhandschuhe) allabendlich wegräumen.

Füchse im Garten vermeiden

Füchse können nur schwer daran gehindert werden, ein Grundstück zu betreten. Die billigste Möglichkeit ist, alle Nahrungs- und Spielmöglichkeiten für Füchse aus dem Garten zu entfernen und zu verhindern, dass sie Unterschlüpfe finden.

Keine Futterteller für Tiere ins Freie stellen.
Kompost abdecken oder einen geschlossenen Behälter verwenden.
Keine Fleisch-, Knochen- oder Käsereste und keine gekochten Abfälle auf den Kompost werfen.
Möglichst kein Obst auf dem Boden liegen lassen, Beeren vergittern.
Von Füchsen benutzte Unterschlüpfe entfernen oder abdichten.

Wenn Füchse im Garten leben

Wenn eine Füchsin mit Jungen in Ihrem Garten lebt, sollte dieser Unterschlupf ausserhalb der Jungenzeit unzugänglich gemacht werden. Vorsicht, dass keine Tiere eingeschlossen werden!

Gesetzliche Bestimmungen

Während der Jungenaufzucht geniesst der Fuchs eine Schonzeit, die vom 1. März bis 15. Juni reicht (Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (JSG) vom 20. Juni 1986; Art. 5, Abs. 1).
Grundeigentümer können bei erheblichen Schäden in Wohn- und Ökonomiegebäuden und deren nächster Umgebung Selbsthilfemassnahmen treffen, wenn sich der Schaden nicht anders abwenden lässt (§ 24 der Jagdverordnung des Kantons Aargau AJSV vom 23. September 2009). Alle Massnahmen haben sich an die geltende Jagd- und Tierschutzgesetzgebung zu halten. Sie müssen mit der zuständigen Jagdgesellschaft abgesprochen werden.

Quelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau